Die formalen Voraussetzungen sind:
Die zur Einreichung notwendigen Unterlagen:
Sollte das Diplomprüfungszeugnis/Abschlusszeugnis noch nicht fertig gestellt sein (im Jänner 2018 eingereicht), so reicht auch eine Kopie der unterschriebenen Beurteilung der Master-/Diplomarbeit, das Diplomprüfungszeugnis/Abschlusszeugnis ist jedoch auf Verlangen nachzureichen.
Der Antrag inklusive aller Anhänge ist bis spätestens 31. Jänner 2024 einzureichen.
Eventuell zusätzliche Bemerkungen zur Master-/Diplomarbeit: